1. Abschluß des Reisevertrages
1.1 Mit Buchung des Reiturlaubes bietet der Kunde der Horsevilleranch den Abschluß des Reisevertrages verbindlich an.
Grundlage des Angebotes sind die Reiseangebote auf unserer Homepage www.ride-west.de.
1.2 Mit dem Eingang der Buchung ist der Kunde verpflichtet, vollständige und wahrheitsgemäße Angaben
über die angefragten Daten, die für die Durchführung eines Reiturlaubs maßgeblichen Umstände, zu machen. Insbesondere die Angaben zur Reiterlichen Qualifikation und Gewicht. Falsche oder unvollständige Angaben können zur Kündigung des Reisevertrages durch die Horsevilleranch führen.
1.3 Der Kunde hat für alle Vertragsverpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt,
wie für seine eigenen einzustehen, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
1.4 Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung von der Horsevilleranch vom Inhalt der Buchung ab, so liegt ein neues Angebot vor, an das die Horsevilleranch für die Dauer von 10 Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn der Kunde innerhalb der Bindungsfrist Horsevilleranch die Annahme durch ausdrückliche Erklärung, Anzahlung oder Restzahlung erklärt.
1.5 Der Reisevertrag wird für den Veranstalter verbindlich, wenn dieser dem Kunden die Buchung und den Preis der Reise schriftlich bestätigt. Eine Rückantwort per eMail-Bestätigung des Einganges einer elektronisch übermittelten Buchung stellt keine Annahme des Reisevertrages durch die Horsevilleranch dar.
1.6 Die Buchung sollte zur Vermeidung von Mißverständnissen auf dem Buchungsformular der Horsevilleranch erfolgen, um Mißverständnisse auszuschließen.
2. Bezahlung
2.1 Nach Vertragsabschluß und nach Bestätigung der Buchung wird der komplette Reisebetrag bis
spätestens 3 Wochen vor Reiseantritt zur Zahlung fällig.
2.2 Soweit die Horsevilleranch zur Erbringung der vertraglichen Reiseleistung bereit und in der Lage ist und kein gesetzliches oder vertragliches Zurückbehaltungsrecht des Kunden gegeben ist, besteht ohne vollständige Bezahlung des Reisepreises kein Anspruch auf Inanspruchnahme der Reiseleistung oder Aushändigung der Reiseunterlagen.
2.3 Leistet der Kunde die Zahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsbedingungen, so ist die Horsevilleranch dazu berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Punkt 4 zu belasten.
2.4 Die Horsevilleranch kann bei entsprechender Vereinbarung zusätzlichen Aufwand (Expressversand/ Überweisunskosten/ Inkasso-/Nachnahme) bis zu 30,- Euro pro Buchung in Rechnung stellen.
3. Leistungsänderung
3.1 Die Horsevilleranch ist verpflichtet, dem Kunden bei wesentlichen Leistungsänderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zu informieren.
3.2 Änderungen wesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und von der Horsevilleranch nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen nicht den Gesamtzuschnitt der Reise beeinträchtigen.
3.3 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
3.4 Im Fall einer erheblichen Änderung einer Reiseleistung ist der Kunde berechtigt, unentgeltlich vom Reisewert zurückzutreten.
4. Rücktritt durch den Kunden vor Reisebeginn/Stornokosten
4.1 Unser Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber der Horsevilleranch bitte schriftlich mitzuteilen.
4.2 Tritt der Kunde vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert die Horsevilleranch den Anspruch auf den Reisepreis. Statt dessen kann die Horsevilleranch, soweit der Rücktritt nicht von ihr zu vertreten ist oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, eine angemessene Entschädigung für die bis
zum Rücktritt angefallenen Kosten und Ihre Aufwendungen in Abhängigkeit von dem jeweils gebuchten Programm verlangen.
4.3 Bei Rücktritt der Reise werden durch die Horsevilleranch 20% des Reisebetrages für entstandene
Aufwendungen in Rechnung gestellt. (Bitte beachten Sie das im Reisepreis keine Reiserücktrittsversicherung enthalten ist. )
5. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Nimmt der Kunde während der Reise einzelne ihm ordnungsgemäß angebotene Reitleistungen nicht in Anspruch, die Ihm zugestanden hätten, (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, tageweise wegen schlechtem Wetter oder aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch auf eine Erstattung des Reisepreises.
6. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen
6.1 Die Horsevilleranch kann den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde
ungeachtet einer Abmahnung während der Reise den Reitbetrieb stört oder wenn er sich in solchem Maß vertragswidrig verhält, daß die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
6.2 Die Kündigung ist insbesondere dann zulässig, wenn sich erweist, daß der Kunde falsche Angaben zu
seinen persönlichen Verhältnissen, insbesondere seinem Gewicht, seiner reiterlichen Ausbildung und seinen reiterlichen Fähigkeiten gemacht hat und hierdurch ursächlich er selbst, die Mitreisenden oder die Durchführung der Reise erschwert oder gefährdet werden. Auch wenn der Kunde gegen fachlich anerkannte Regeln der Reiterei im Bereich der Ausrüstung, von Sicherheitsmaßnahmen oder dem Führens des Pferdes schuldhaft verstößt.
6.3 Im Falle einer solchen Kündigung behält die Horsevilleranch den Anspruch auf den kompletten
Reisepreis.
7. Versicherungen/Beschränkung der Haftung
7.1 Es besteht keine Gepäckversicherung von Seiten der Horsevilleranch für Kunden. (z. B. für
Verlust, etc.) Hier hat der Kunde eigene Sorgfaltspflicht.
7.2 Es besteht von Seiten der Horsevilleranch eine Fremdreiterversicherung die bis zu folgenden Summen haftet:
Sachschäden in Höhe von 2.000.000,- Euro
Personenschäden in Höhe von 1.000.000,- Euro
Schäden, die der Reisende im Rahmen des Betriebes der Horsevilleranch erleidet, sind durch eine auf 1.000.000,- Euro begrenzte Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt. Die Haftung des Reiseveranstalters für sämtliche darüber hinaus gehende, nicht von der Versicherung abgedeckte Schäden wird ausgeschlossen, sofern die Schäden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Reiseveranstalters oder seiner Angestellten verursacht wurden.
7.3 Es besteht daher noch ein geringes Restrisiko was der Kunde der Horsevilleranch bei eigenem
Verschulden selber tragen muß, daher sollte jeder Kunde zusätzlich noch eine private Unfallversicherung im Falle der Selbstverschuldung abschließen.
7.4 Die Horsevilleranch haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen die durch Fremdleistungen entstanden sind, z.B. bei der Anreise im Zug oder mit dem eigenen PKW, oder andere vor Ort in Anspruch genommene Veranstaltungen, die nicht teil der Buchung sind.
7.5 Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, wird auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch den Reiseveranstalter herbeigeführt wurden.
8. Ausschluß von Ansprüchen und Verjährung
8.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb von vier
Wochen nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt der Beendigung der Reise geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber unter der nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne eigenes Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist.
8.2 Ansprüche des Kunden nach den §§ 651c bis 651 f BGB verjähren in einem Jahr. Die Verjährung
beginnt mit dem Tag an dem die Reise dem Vertrage nach enden sollte. Schweben zwischen dem Kunden und der Horsevilleranch Verhandlungen über den Anspruch oder die in im Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt, bis der Kunde oder die Horsevilleranch die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
9. Informationen bezüglich Angeboten
9.1 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Reitgäste über Angebote und Neuerungen zu informieren.
9.2 Aus Datenschutzgründen erklären wir hiermit, dass die persönlichen Adressdaten nur zu firmeninternen Zwecken verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden. |